Gebäudeenergieausweise und -kataster digitalisieren
- Ausschnitt aus dem Koalitionsvertrag
-
„Wir verbessern, vereinheitlichen und digitalisieren den Gebäudeenergieausweis. Wir werden die Erstellung eines digitalen Gebäudeenergiekatasters prüfen.“
Quelle: 1
- Art der Umsetzung
- Verordnung
- Frist
- 31.12.2022
- Federführung
- Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
- Anfrage
-
Stand des Regierungsvorhabens „Gebäudeenergieausweise und -kataster digitalisieren“
Information nicht vorhanden, 4 Wochen her - Beobachtet von
BReg wartet auf EU-Verordnung
Die novellierte EPBD ist derzeit noch nicht in Kraft und somit liegen die finalen Formulierungen noch nicht vor. Damit die novellierte EPBD in Kraft treten kann, bedarf es noch der Zustimmung des Rates und der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU. Danach beginnt eine zweijährige Umsetzungsfrist zu laufen. Dokumente, die den Stand des Regierungsvorhabens zum Thema Gebäudeenergieausweise und -kataster digitalisieren, dokumentieren, liegen derzeit nicht vor. Ich schlussfolgere daraus, dass die Bundesregierung erst die europäische Initiative abwartet, bevor eigene Überlegungen angestellt werden (was grundsätzlich Sinn macht) und daher das Vorhaben noch nicht begonnen wurde.
FH EnWG-Änderung / Gebäudeenergie-Gesetz (GEG)
Das Bauministerium plant noch für 2022 eine Reform des Gebäudeenergie-Gesetzes. Außerdem plant es Energieeffizienzfestlegungen Bundesgebäude (EEFB)- Anwendung bei Zuwendungsbaumaßnahmen des Bundes.
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